Bundesfachverband der
Immobilienverwalter e.V.
  Mitglied im
Bundesfachverband der
Immobilienverwalter e.V.
  Landesverband
Haus und Grund
Westfalen   
  Zertifiziertes
Wohnungs-
verwaltungsunternehmen

 

Wir über uns

unser Firmenprofil

Seit 1980 verwalten wir -vorwiegend- Wohnungseigentum. Betreut werden kleine wie große Wohnanlagen am Ort und im 30-km-Umfeld, insgesamt ca. 1.600 Wohnungen und Geschäftseinheiten, davon ca. 1.250 Eigentumswohnungen. Dabei bilden Arbeitsteilung, zeitkonforme Bürotechnik und notwendige Fachkenntnis die Basis unserer Dienste. Mit mehr als 25-jähriger Erfahrung kennen wir den Markt und die sich wandelnden Anforderungen. Stets ausschlaggebend bleibt der persönliche Kontakt mit unseren Kunden.

Die einerseits zunehmende Individualität jeder Gemeinschaft, zum anderen die notwendigen und unerlässlichen Regeln des Wohnungseigentums sehen wir als permanente und sich wandelnde Herausforderungen für konfliktvermeidende, praxisnahe Arbeit. Die fortschreitenden Anforderungen der Rechtsprechung in Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts bedingen zahlreiche neue Vorgaben. Dennoch bleibt jede Wohnungseigentumsanlage aufgrund baulicher und anderer Gegebenheiten eigenständig und sind deren Besonderheiten zu beachten und einzuordnen.

Seit 1992 sind wir Mitglied im BVI (Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V., Berlin) vormals BFW genannt (Bundesfachverband f. Immobilien- und Wohnungsverwalter e.V., Berlin) und haben uns entsprechend der Satzung des Verbandes zur permanenten und kontrollierten Fortbildung im Bereich der WEG-Verwaltung mit dem Ziel verpflichtet, das Berufsbild „Wohnungseigentumsverwalter“ als wichtigen Zweig der Immobilienverwaltung zu fördern bzw. selbst zu präsentieren. Fortbildung durch regelmäßige Teilnahme an Fachseminaren gehört ebenfalls zu unserer Verpflichtung.

Das WoEigG hat „nur“ 57 Paragrafen, besteht jedoch schon seit 1951. Deshalb –und hier kommen die Anforderungen aus der täglichen Praxis- zählen die wenigen Vorschriften zum WoEig zu den am zahlreichsten sowohl im Schrifttum wie in der Rechtsprechung kommentierten bzw. interpretierten Vorgängen im Zivilrecht überhaupt. Dazu sehen wir mit unserem Verband die Aufgabe und die Notwendigkeit, durch Professionalität (und durch Mitarbeit in einer Kommission des Justizministerium zur „Modernisierung“ des WoEigG) weder Rechtstheoretiker noch Gerichte mit Konflikten zu beschäftigen, sondern Recht und Praxis durchsichtiger und verständlicher zu verknüpfen.
Wir unterstützen mit Rat, Aufklärung und Erfahrung, unabhängig und mit dem Ziel langjähriger und vertrauensvoller Zusammenarbeit.


Übliche und besondere Dienste nach dem Wohnungseigentumsgesetz und den besonderen Anforderungen “Ihrer” Gemeinschaft wird bei Interesse an unserer Dienstleistung ein Mustervertrag beschreiben sowie Entgeltregelungen beziffern.
Weiteres wird gerne auf Anforderung durch Benennung von Referenzen und Musterunterlagen aus der Verwaltungspraxis dargestellt. Für ein unverbindliches persönliches Gespräch stehen wir gern zu Ihrer Verfügung.